Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
26. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge an importsupport.ch, Dionisis Frezados, Zürich (nachfolgend «wir»), insbesondere für die Verzollung, die Einlösung und den Transport von Fahrzeugen in die Schweiz. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in der Offerte stehen.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind bis zum darin genannten Datum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte online, per E-Mail oder schriftlich annehmen. Massgebend sind die Leistungen und Preise der angenommenen Offerte und diese AGB in der Fassung, die bei der Annahme gilt.
Die Berechnungen auf unserer Website sind unverbindliche Schätzungen. Verbindlich ist nur die angenommene Offerte.
3. Unsere Leistungen
Wir erbringen die in der Offerte aufgeführten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen (Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR). Einen bestimmten Erfolg, etwa das Bestehen der Fahrzeugprüfung (MFK) oder einen bestimmten Kaufpreis, schulden wir nicht.
Verhandeln wir für Sie mit einem Verkäufer, schliessen Sie den Kaufvertrag selbst ab. Für Mängel, Zustand, Herkunft und Angaben des Fahrzeugs ist der Verkäufer verantwortlich, nicht wir.
4. Verzollung und amtliche Kosten
Bei der Verzollung handeln wir als Ihre Vertreterin gegenüber dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Sie bleiben Importeurin oder Importeur und schulden die Abgaben.
Amtliche Kosten wie Automobilsteuer, Einfuhr-MWST, CO2-Sanktion und die Gebühren des Kantons sind nicht in unserem Preis enthalten. Sie bezahlen sie direkt an die zuständige Stelle. Die Beträge in der Offerte sind Schätzungen; massgebend sind die Veranlagung des BAZG, die Verfügung des Bundesamts für Energie und die Rechnung des Strassenverkehrsamts.
5. Transport
Den Transport führt ein von uns sorgfältig ausgewählter Transportpartner aus. Die Haftung für Verlust und Beschädigung während des Transports richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Frachtvertrag, bei grenzüberschreitenden Strassentransporten nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR).
Bitte prüfen Sie das Fahrzeug bei der Übergabe und halten Sie sichtbare Schäden sofort auf dem Übergabeprotokoll fest.
6. Ihre Mitwirkung
Sie stellen uns rechtzeitig vollständige und wahre Angaben und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Kaufvertrag oder Rechnung, Fahrzeugausweis, Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), Nachweise für Übersiedlungsgut und eine Schweizer Versicherungsbestätigung. Folgen unrichtiger oder fehlender Angaben, etwa Nachforderungen oder Bussen der Behörden, tragen Sie.
7. Preise und Zahlung
Unsere Preise sind Fixpreise in Schweizer Franken. Wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; es kommt keine MWST dazu. Zusätzlicher Aufwand, der nicht in der Offerte steht, wird nur nach Ihrer Zustimmung verrechnet.
Wir stellen Rechnung nach Lieferung und Einlösung des Fahrzeugs. Sie ist innert 10 Tagen zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie ohne Mahnung in Verzug und schulden Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).
8. Termine
Genannte Termine sind Richtwerte. Verzögerungen durch Behörden, Verkäufer, Grenzwartezeiten, Wetter oder andere Umstände, die wir nicht beeinflussen können, gehen nicht zu unseren Lasten.
9. Widerruf
Sie können den Auftrag jederzeit widerrufen (Art. 404 OR). Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Auslagen, etwa ein gebuchter Transport, verrechnen wir anteilig. Bei einem Widerruf zur Unzeit bleibt der Ersatz des daraus entstehenden Schadens vorbehalten.
10. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, soweit gesetzlich zulässig, höchstens bis zur Höhe unseres Preises für den betreffenden Auftrag. Für Entscheide von Behörden, Leistungen von Partnern gemäss Ziffer 11 und indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn haften wir nicht, soweit das Gesetz dies zulässt.
11. Leistungen von Partnern
Versicherung, Leasing, Finanzierung sowie Service und Reparaturen vermitteln wir an Partner. Der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und dem Partner zustande; es gelten dessen Bedingungen. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).
12. Datenschutz
Wir bearbeiten Ihre Personendaten gemäss unserer Datenschutzerklärung auf importsupport.ch.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten an ihrem Wohnsitz (Art. 32 ZPO).
14. Sprachfassungen
Diese AGB gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Griechisch. Massgebend ist die deutsche Fassung.