Kurz gesagt
Zoll fällt keiner an. Sie bezahlen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhr-MWST, berechnet auf den Kaufpreis plus Transport bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz, dazu CHF 20 für den Prüfungsbericht 13.20 A. Weist ein deutscher Händler die MWST auf der Rechnung aus, bekommen Sie die 19 % nach dem Exportnachweis zurück, und es zählt der Nettopreis. Danach wird das Auto im Kanton geprüft und eingelöst.
Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Händler oder privat: das macht den Unterschied
Die deutsche MWST beträgt 19 %. Ob Sie sie zurückbekommen, zeigt die Rechnung:
MWST ausgewiesen
Der Händler weist die MWST auf der Rechnung separat aus, im Inserat steht meist «MwSt. ausweisbar». Wohnen Sie in der Schweiz und wird das Auto dorthin ausgeführt, ist der Verkauf in Deutschland steuerfrei (§ 6 UStG): Sie bekommen die deutsche MWST nach dem Exportnachweis zurück. Für die Schweizer Abgaben zählt dann der Nettopreis.
Differenzbesteuert
Viele Gebrauchtwagen verkaufen Händler differenzbesteuert (§ 25a UStG). Auf der Rechnung steht «Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung», eine MWST ist nicht ausgewiesen. Es gibt nichts zurück, und es zählt der volle Preis. Der Export ist aber auch hier steuerfrei: Der Händler spart die MWST auf seiner Marge. Das ist ein Argument beim Verhandeln.
Von privat
Privatpersonen verkaufen ohne MWST. Es gibt nichts zurück, und es zählt der volle Preis.
Wie und wann der Händler die MWST zurückzahlt, regelt er selbst. Fragen Sie vor dem Kauf danach und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.
Gleicher Preis, andere Rechnung
Ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen für umgerechnet CHF 23'800, Transport bis zu Ihnen nach Hause CHF 800. Einmal weist der Händler die MWST aus, einmal nicht, weil das Auto differenzbesteuert oder von privat ist.
| Position | MWST ausgewiesen | Ohne MWST |
|---|---|---|
| Kaufpreis | CHF 23'800 | CHF 23'800 |
| Deutsche MWST zurück | − CHF 3'800 | – |
| Transport | CHF 800 | CHF 800 |
| Automobilsteuer 4 % | CHF 832 | CHF 984 |
| Einfuhr-MWST 8,1 % | CHF 1'752 | CHF 2'072 |
| Prüfungsbericht 13.20 A | CHF 20 | CHF 20 |
| Verzollung und Einlösung durch importsupport.ch | CHF 549 | CHF 549 |
| Total ohne Kantonsgebühren | CHF 23'953 | CHF 28'225 |
Mit ausgewiesener MWST kostet dasselbe Auto CHF 4'272 weniger. Dazu kommen die Gebühren Ihres Kantons für Prüfung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Eine CO2-Sanktion fällt nicht an, weil das Auto vor mehr als 12 Monaten zugelassen wurde.
Kosten berechnenTageszulassung oder Jahreswagen: CO2 prüfen
In Deutschland werden viele junge Autos mit Tageszulassung oder als Jahreswagen angeboten. In der Schweiz gelten sie oft noch als neu: wenn sie höchstens 6 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen wurden, oder höchstens 12 Monate vorher und weniger als 5'000 km gefahren sind. Liegt ein solches Auto über seinem CO2-Zielwert, fällt die CO2-Sanktion an: 2026 kostet jedes Gramm darüber CHF 95.
Beispiel: Ein Auto mit 1'650 kg Leergewicht und 110 g CO2/km liegt 14,57 g über seinem Zielwert, die Sanktion beträgt CHF 1'384.15. Der Rechner zeigt sie, sobald Sie das Auto und die Erstzulassung eingeben.
Wie kommt das Auto in die Schweiz?
Unser Transportpartner holt das Auto in Deutschland ab, beim Händler oder bei der Privatperson, und bringt es zu Ihnen nach Hause. Den Preis zeigt der Rechner, sobald Sie die Postleitzahlen eingeben. Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz gehören zur Steuerbasis.
Selbst fahren mit Ausfuhrkennzeichen
Für die Fahrt in die Schweiz gibt es in Deutschland Ausfuhrkennzeichen. Sie erhalten sie bei der Zulassungsbehörde, mit einer Haftpflichtversicherung für die Ausfuhr (Versicherungsbestätigung Ihres Versicherers) und einer Hauptuntersuchung (HU), die über das Ablaufdatum hinaus gültig ist, sonst wird sie vorher gemacht. Sie gelten so lange wie die Versicherung, höchstens ein Jahr. Das Ablaufdatum steht auf dem Schild.
An der Grenze wird das Auto beim Schweizer Zoll angemeldet. Die Zollanmeldung erledigen wir für Sie.
Diese Papiere brauchen Sie
- den Kaufvertrag oder die Rechnung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn das Auto in Deutschland zugelassen war
- die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC): Mit ihr ist die Prüfung in vielen Kantonen günstiger
- für die MWST-Rückerstattung: was Ihr Händler als Exportnachweis verlangt
- für die Einlösung: einen Schweizer Versicherungsnachweis
Sie ziehen aus Deutschland in die Schweiz?
Haben Sie Ihr Auto vor dem Umzug mindestens 6 Monate selbst benutzt und benutzen es hier weiter, ist es als Übersiedlungsgut von Automobilsteuer und MWST befreit. Die Verzollung als Übersiedlungsgut kostet bei uns CHF 190, die Abmeldung in Deutschland CHF 150.
Zum UmzugsrechnerEinlösen in der Schweiz
Mit dem Prüfungsbericht 13.20 A wird das Auto beim Strassenverkehrsamt geprüft (MFK). Mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist die Prüfung in vielen Kantonen günstiger. Danach erhalten Sie Fahrzeugausweis und Schweizer Kontrollschilder. Gebühren und Fristen legt jeder Kanton selbst fest.
Sätze geprüft am 8. Oktober 2026. Alle Angaben sind Schätzungen ohne Gewähr. Massgebend sind die Veranlagung des BAZG und die Rechnung des Strassenverkehrsamts.
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