Kurz gesagt
Zoll fällt für Autos seit dem 1. Januar 2024 keiner mehr an. Sie bezahlen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhr-MWST, berechnet auf den Kaufpreis plus Transport bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz, dazu CHF 20 für den Prüfungsbericht 13.20 A. Gilt das Auto als neu, kommt die CO2-Sanktion dazu. Danach prüft das Strassenverkehrsamt das Auto, und Sie lösen es mit Schweizer Kontrollschildern ein.
Aktualisiert am 7. Oktober 2026
Was der Import kostet
Diese amtlichen Kosten fallen bei jedem Import an. Die Sätze legt das Bundesrecht fest, die Gebühren für Prüfung und Einlösung publiziert jeder Kanton selbst.
| Position | Betrag | Berechnet auf |
|---|---|---|
| Zoll | CHF 0 | Industriezölle seit 1. Januar 2024 aufgehoben, kein Ursprungsnachweis nötig Quelle |
| Automobilsteuer | 4 % | Kaufpreis plus Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz. Gilt auch für Elektroautos. Quelle |
| Einfuhr-MWST | 8,1 % | Kaufpreis, Transport und Automobilsteuer Quelle |
| Prüfungsbericht 13.20 A | CHF 20 | Gebühr der Zollstelle. Sie brauchen den Bericht für die Einlösung. Quelle |
| CO2-Sanktion | CHF 95 pro g/km | Nur für Autos, die als neu gelten, und nur über dem CO2-Zielwert Quelle |
| Prüfung und Einlösung | je nach Kanton | Fahrzeugprüfung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder |
Am 29. November 2026 wird abgestimmt, ob die MWST ab 2028 auf 8,5 % steigt. Der Rechner übernimmt den neuen Satz erst, wenn er gilt.
Sätze geprüft am 24. September 2026. Alle Angaben sind Schätzungen ohne Gewähr. Massgebend sind die Veranlagung des BAZG und die Rechnung des Strassenverkehrsamts.
Rechenbeispiel: Auto vom Händler in Deutschland
Ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen, beim Händler in Deutschland gekauft für umgerechnet CHF 23'800 inklusive 19 % MWST, die auf der Rechnung ausgewiesen ist. Transport bis zu Ihnen nach Hause: CHF 800.
| Kaufpreis inklusive deutscher MWST | CHF 23'800 |
|---|---|
| Deutsche MWST, nach dem Exportnachweis zurück | − CHF 3'800 |
| Transport | CHF 800 |
| Automobilsteuer 4 % von CHF 20'800 | CHF 832 |
| Einfuhr-MWST 8,1 % von CHF 21'632 | CHF 1'752 |
| Prüfungsbericht 13.20 A | CHF 20 |
| Verzollung und Einlösung durch importsupport.ch | CHF 549 |
| Total ohne Kantonsgebühren | CHF 23'953 |
Dazu kommen die Gebühren Ihres Kantons für Prüfung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Eine CO2-Sanktion fällt nicht an, weil das Auto vor mehr als 12 Monaten im Ausland zugelassen wurde.
Wann die CO2-Sanktion anfällt
Ein importiertes Auto gilt in der Schweiz als neu, wenn es im Ausland nie zugelassen war, höchstens 6 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen wurde oder höchstens 12 Monate vorher und weniger als 5'000 km gefahren ist. Für diese Autos gilt ein CO2-Zielwert, der vom Gewicht abhängt. 2026 kostet jedes Gramm darüber CHF 95.
Beispiel: Ein Auto mit 1'650 kg Leergewicht und 110 g CO2/km hat 2026 einen Zielwert von 95,43 g. Es liegt 14,57 g darüber, die Sanktion beträgt CHF 1'384.15.
Bezahlt wird sie vor der Einlösung an das Bundesamt für Energie (BFE): Auto im Importportal des ASTRA melden, Bescheinigung im eGovernment-Portal des Bundes beantragen. Elektroautos haben 0 g CO2/km und zahlen keine Sanktion, werden aber ebenfalls erfasst. Quelle
Schritt für Schritt
Auto prüfen, bevor Sie kaufen
Fragen Sie nach der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Darin stehen der CO2-Wert (WLTP) und das Gewicht, und mit ihr ist die Prüfung beim Strassenverkehrsamt in vielen Kantonen günstiger. Unser Rechner zeigt die Kosten schon mit dem Link zum Inserat.
Kaufen: beim Händler oder von privat
Weist der Händler die MWST auf der Rechnung separat aus, bekommen Sie sie nach dem Exportnachweis zurück, und es zählt der Nettopreis. Beim Kauf von privat gibt es keine Rückerstattung, dann zählt der volle Preis.
Transport in die Schweiz
Sie fahren selbst, oder unser Transportpartner holt das Auto in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder Griechenland ab. Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz gehören zur Steuerbasis.
Verzollung bei der Einfuhr
Das Auto wird beim Zoll (BAZG) angemeldet, Sie bezahlen Automobilsteuer und Einfuhr-MWST. Sie erhalten den Prüfungsbericht 13.20 A, den Sie für die Einlösung brauchen. Diesen Schritt erledigen wir für Sie.
CO2-Sanktion klären
Gilt das Auto als neu, melden Sie es im Importportal des ASTRA, beantragen die Bescheinigung im eGovernment-Portal des Bundes und bezahlen eine allfällige Sanktion an das BFE, bevor Sie es einlösen.
Prüfung beim Strassenverkehrsamt
Ein direkt importiertes Auto wird beim kantonalen Strassenverkehrsamt einzeln geprüft (MFK). Was das kostet, hängt von den Dokumenten ab. Mit CoC ist die Prüfung in vielen Kantonen günstiger.
Einlösen
Mit dem Prüfungsbericht 13.20 A, dem Versicherungsnachweis und der bestandenen Prüfung erhalten Sie Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Frist und Gebühren legt jeder Kanton selbst fest.
Kauf in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder Griechenland
Der MWST-Satz im Verkaufsland bestimmt, wie viel Sie beim Kauf vom Händler zurückbekommen. Die Schweizer Abgaben sind für alle Länder gleich.
| Land | MWST im Verkaufsland |
|---|---|
| Deutschland | 19 % |
| Österreich | 20 % |
| Frankreich | 20 % |
| Italien | 22 % |
| Griechenland | 24 % |
Unser Transportpartner holt in allen fünf Ländern ab. Aus Griechenland reist das Auto mit der Fähre nach Ancona. Quelle
Einlösungskosten pro Kanton
Prüfung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder kosten in jedem Kanton etwas anderes. Unsere Übersicht zeigt die publizierten Gebühren aller 26 Kantone.
Sie ziehen in die Schweiz?
Haben Sie das Auto vor dem Umzug mindestens 6 Monate im Ausland selbst benutzt und benutzen es hier weiter, ist es als Übersiedlungsgut von Automobilsteuer und MWST befreit.
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