Sie ziehen mit Ihrem Auto in die Schweiz?

Ihr Auto kommt mit. Meist steuerfrei.

Wer in die Schweiz zieht, kann sein Auto meist ohne Automobilsteuer und MWST einführen, als Übersiedlungsgut. Hier sehen Sie, ob das für Sie gilt und welche Kosten trotzdem anfallen.

Die Bedingungen

  1. Sie haben das Auto vor dem Umzug mindestens 6 Monate im Ausland selbst benutzt.
  2. Sie benutzen es in der Schweiz weiter selbst. Ein Auto, das Sie zum Verkauf einführen, ist kein Übersiedlungsgut.
  3. Sie führen es im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug ein, spätestens 2 Jahre danach.
  4. Sie verzollen es beim ersten Grenzübertritt an einer besetzten Zollstelle, mit dem Formular 18.44.
  5. Sie lösen es innert 1 Jahr nach dem Umzug mit Schweizer Kontrollschildern ein.

Das gilt auch für Schweizerinnen und Schweizer, die nach mindestens einem Jahr im Ausland zurückkehren.

Zollverordnung Art. 14 ·BAZG: Umzug mit Fahrzeugen

Ihre Kosten beim Umzug

Alle Beträge in CHF. Zoll, Automobilsteuer und MWST fallen weg, die Einlösung bezahlen Sie trotzdem.

Ihr Umzug

Der Tag, an dem Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.

Monat und Jahr, zum Beispiel seit dem Kauf.

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Ihr Auto

Braucht es für die CO2-Regeln. Monat und Jahr, wie im Fahrzeugausweis.

Kombinierter WLTP-Wert, beim Plug-in-Hybrid der gewichtete Wert. Steht im CoC unter Ziffer 49.

Masse in fahrbereitem Zustand, im CoC unter Ziffer 13.

Mit CoC ist die Prüfung in vielen Kantonen günstiger.

Transport
Transport

Leer lassen, wenn Sie selbst fahren.

Unsere Leistungen
Verzollung

Wir melden das Auto mit dem Formular 18.44 als Übersiedlungsgut an und erledigen die Verzollung. Fixpreis.

Wir buchen die Fahrzeugprüfung (MFK), holen die Kontrollschilder und kümmern uns um den Versicherungsnachweis. Die Gebühren des Kantons stehen separat. Fixpreis.

Kanton

Einlösungskosten aller Kantone

Einmalige Gebühren für ein importiertes Auto. Kantone mit vollständigen Angaben zuerst, dann nach bekannten Gebühren. Dazu kommt die jährliche Verkehrssteuer, die jeder Kanton anders berechnet.

Verkehrssteuer
VD WaadtIhr KantonCHF 100CHF 45CHF 60CHF 205beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
VS WallisIhr KantonCHF 120CHF 50CHF 40CHF 210beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
GE GenfIhr KantonCHF 160CHF 55CHF 30CHF 245beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
AG AargauIhr KantonCHF 58 pro PrüfeinheitCHF 20CHF 20CHF 40ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
LU LuzernIhr Kantonauf AnfrageCHF 30CHF 40CHF 70ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
SG St. GallenIhr KantonCHF 60 bis 160CHF 40CHF 30CHF 70ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
TG ThurgauIhr KantonPrüfung ab CHF 65CHF 40CHF 30CHF 70ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
GR GraubündenIhr KantonCHF 140 pro StundeCHF 40CHF 40CHF 80ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
BL Basel-LandschaftIhr KantonCHF 160 pro StundeCHF 50CHF 35CHF 85ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
SZ SchwyzIhr KantonCHF 132 pro StundeCHF 50CHF 35CHF 85ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
FR FreiburgIhr KantonCHF 50 für die ersten 15 MinutenCHF 40CHF 50CHF 90ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
BS Basel-StadtIhr Kantonauf AnfrageCHF 52CHF 40CHF 92ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
BE BernIhr Kantonauf AnfrageCHF 55CHF 45CHF 100ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
NE NeuenburgIhr KantonPrüfung ab CHF 62CHF 50CHF 50CHF 100ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
SO SolothurnIhr Kantonauf AnfrageCHF 50CHF 50CHF 100ohne Prüfungbeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
ZH ZürichIhr KantonCHF 30 pro PrüfeinheitCHF 42CHF 40CHF 112ohne PrüfungQuelle: ↗beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
TI TessinIhr Kantonauf AnfrageCHF 50CHF 40CHF 120ohne PrüfungQuelle: ↗beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
ZG ZugIhr KantonCHF 130 pro StundeCHF 30CHF 30CHF 120ohne PrüfungQuelle: ↗beim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
AI Appenzell InnerrhodenIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
AR Appenzell AusserrhodenIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
GL GlarusIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
JU JuraIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
NW NidwaldenIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
OW ObwaldenIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
SH SchaffhausenIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle
UR UriIhr Kantonnicht verifiziertauf Anfrageauf Anfrageauf Anfrageauf Anfragebeim Kantongeprüft am 24.9.2026 · Quelle

Das brauchen Sie

Am Zoll

  • Formular 18.44, ausgefüllt und unterschrieben, mit einer Liste des Umzugsguts
  • Kopie des ausländischen Fahrzeugausweises
  • Nachweis des Umzugs, zum Beispiel Aufenthaltsbewilligung, Mietvertrag oder Arbeitsvertrag

Beim Strassenverkehrsamt

  • Verzollungsnachweis 13.20 A, den Sie am Zoll erhalten
  • Versicherungsnachweis einer Schweizer Motorfahrzeugversicherung
  • Ausländischer Fahrzeugausweis und, wenn vorhanden, das CoC
  • Bestandene Fahrzeugprüfung (MFK), wenn der Kanton sie verlangt

Umzug mit Auto, ohne Papierkram

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