Kurz gesagt
Haben Sie Ihr Auto vor dem Umzug mindestens 6 Monate selbst benutzt, ist es als Übersiedlungsgut von Automobilsteuer und MWST befreit. Sonst fallen 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Einfuhr-MWST an. Das Auto wird in Griechenland abgemeldet und in der Schweiz eingelöst. Beides erledigen wir für Sie.
Aktualisiert am 8. Oktober 2026
Wann Ihr Auto steuerfrei einreist
Ihr Auto ist Übersiedlungsgut, ohne Automobilsteuer und MWST, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:
Sie haben das Auto vor dem Umzug mindestens 6 Monate im Ausland selbst benutzt.
Sie benutzen es in der Schweiz weiter selbst. Ein Auto, das Sie zum Verkauf einführen, ist kein Übersiedlungsgut.
Sie führen es im Zusammenhang mit dem Umzug ein, spätestens 2 Jahre danach.
Sie verzollen es beim ersten Grenzübertritt an einer besetzten Zollstelle, mit dem Formular 18.44.
Sie lösen es innert 12 Monaten nach dem Umzug mit Schweizer Kontrollschildern ein.
Das gilt auch für Schweizerinnen und Schweizer, die nach mindestens einem Jahr in Griechenland zurückkehren.
Zollverordnung Art. 14 · BAZG: Umzug mit Fahrzeugen
Was der Umzug mit Auto kostet
Ein Auto, das Sie seit Jahren in Griechenland fahren, mit Verzollung, Einlösung und Abmeldung in Griechenland durch uns:
| Automobilsteuer | CHF 0 |
|---|---|
| Einfuhr-MWST | CHF 0 |
| Prüfungsbericht 13.20 A | CHF 20 |
| Anmeldung als Übersiedlungsgut (Formular 18.44) und Verzollung | CHF 190 |
| Einlösung: MFK-Termin, Kontrollschilder, Versicherungsnachweis | CHF 250 |
| Abmeldung in Griechenland | CHF 150 |
| Total ohne Kantonsgebühren | CHF 610 |
Dazu kommen die Gebühren Ihres Kantons für Prüfung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder, und der Transport, wenn Sie nicht selbst fahren. Ob Ihr Auto die Bedingungen erfüllt, prüft der Umzugsrechner mit Ihren Daten.
Zum UmzugsrechnerFällt eine CO2-Sanktion an?
Nur wenn das Auto in der Schweiz als neu gilt. Ein Auto, das in Griechenland vor mehr als 12 Monaten zugelassen wurde, gilt nicht als neu. Ebenso eines, das vor mehr als 6 Monaten zugelassen wurde und mindestens 5'000 km gefahren ist. Für neuere Autos rechnet der Rechner die Sanktion aus: 2026 kostet jedes Gramm über dem Zielwert CHF 95. Quelle
Abmelden in Griechenland: erledigen wir
Das Auto muss in Griechenland endgültig abgemeldet werden (οριστική διαγραφή λόγω εξαγωγής). Bis dahin bleibt es im griechischen Fahrzeugregister, und die griechische Verkehrssteuer (τέλη κυκλοφορίας) kann weiterlaufen. Wir kümmern uns darum, zusammen mit der Einlösung in der Schweiz. Die griechische Zulassungssteuer gibt es dabei nicht zurück: Erstattet wird sie nur für Autos, die in Griechenland nie zugelassen waren.
Das brauchen wir von Ihnen
- die griechische Zulassungsbescheinigung (άδεια κυκλοφορίας)
- die griechischen Kontrollschilder
- eine Bestätigung Ihres griechischen Steueramts (ΔΟΥ), dass keine Verkehrssteuer offen ist
- eine Vollmacht für uns, die Unterschrift beglaubigt beim griechischen Konsulat, oder eine notarielle Vollmacht
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Abgeschlossen ist die Abmeldung deshalb erst mit der Ausfuhrbestätigung des griechischen Zolls (IE599) und einer Kopie des Schweizer Fahrzeugausweises mit amtlicher Übersetzung. Die Gebühr in Griechenland beträgt EUR 0. Die Abmeldung kostet bei uns CHF 150, Fixpreis.
Region Kreta: endgültige Abmeldung wegen Ausfuhr (auf Griechisch)
Wie kommt das Auto in die Schweiz?
Sie fahren selbst, oder unser Transportpartner holt das Auto auf dem griechischen Festland ab. Es fährt zum näheren Hafen, Patras oder Igoumenitsa, mit der Fähre nach Ancona und von dort zu Ihnen in die Schweiz. Den Preis zeigt der Rechner, sobald Sie die Postleitzahlen eingeben. Wer selbst fährt, fährt mit den griechischen Kontrollschildern: Griechische Ausfuhrschilder gibt es nur für Autos, die in Griechenland nicht zugelassen sind. Von den Inseln offerieren wir den Transport einzeln.
Einlösen in der Schweiz
Mit dem Prüfungsbericht 13.20 A wird das Auto beim Strassenverkehrsamt geprüft (MFK). Fragen Sie nach der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC): Mit ihr ist die Prüfung in vielen Kantonen günstiger. Danach erhalten Sie Fahrzeugausweis und Schweizer Kontrollschilder. Gebühren und Fristen legt jeder Kanton selbst fest.
Sätze geprüft am 8. Oktober 2026. Alle Angaben sind Schätzungen ohne Gewähr. Massgebend sind die Veranlagung des BAZG und die Rechnung des Strassenverkehrsamts.
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